Verpackung Das Zustellgut hat der Auftraggeber rechtzeitig, spätestens jedoch drei Werktage vor Aktionsbeginn kosten- und lagergeldfrei an die vom Auftragnehmer angegebene Adresse in gleichen, vom Auftragnehmer vorgegebenen Einheiten zu liefern. Wird der Aktionsbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten infolge verspäteter Anlieferung verzögert, wird der Aktionstermin entsprechend neu eingestellt. Erfolgt die Anlieferung nicht fristgerecht, so sind die dadurch entstandenen Aufwendungen, insbesondere die Lagerkosten, vom Auftraggeber zu erstatten. Falls mehr angeliefert wird, als im Auftrag vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine bis zu 10 % höhere Auflage gegen besondere Berechnung zu verteilen.
Kontakt mit uns Die Waren sind vom Auftraggeber in gleichen, vom Auftragnehmer vorgegebenen Einheiten abzupacken. Sofern nicht in gleichen Einheiten verpackt wurde, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die vorzunehmende Bündelung 2,50 EUR per tausend Stück, netto. Die Kosten für die Beseitigung der Umverpackung trägt der Auftraggeber. Werden Prospekte oder Warenprobenpartien ungebündelt bzw. lose auf Paletten angeliefert, hat der Auftragnehmer das Recht, die Verteilung abzulehnen oder die daraus resultierenden Kosten in Rechnung zu stellen. Dieses gilt auch für Werbematerial, das unhandlich ist. Bei unterschiedlichen Eindrucken (z. B. verschiedene Filialen) ist dieses auf Lieferschein, Umverpackung und auf den Bündeln deutlich zu machen. Anderenfalls entfällt die Haftung für Verwechslungen für den Auftragnehmer.
Termine Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Verteilzeiträume aus betriebsbedingten Gründen angemessen zu verändern.
Rücktritt
a) Der Auftragnehmer hat ein Rücktrittsrecht bei höherer Gewalt und bei nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Auftrages unmöglich machen oder übermäßig erschweren. Dies ist beispielsweise bei Unwetter, Streik und sonstigen erheblichen und unverschuldeten Behinderungen der Fall. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verteilung abzulehnen, wenn der Inhalt eines Werbemittels nicht mit den guten Sitten vereinbar ist, religiösen oder politischen Inhalt hat. Die Ablehnung hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen zu erfolgen. Abwicklung
a) Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Bei der Verteilung werden Häuser und Gehöfte außerhalb geschlossener Ortschaften generell nicht mit einbezogen. Aus der Bedienung solcher Haushalte bei einzelnen oder ständigen Verteilungen durch den Auftragnehmer entsteht kein Anspruch auf zukünftige Einbeziehung. Briefkästen ohne Namen werden nicht beliefert. Ist bei einem Ein- und Zweifamilienhaus der Briefkasten direkt am Haus befestigt, so wird dieser in der Regel nicht bedient. Dies stellt eine individuelle Ermessenssache des Verteilers dar, aufgrund des Risikos von Hausfriedensbruch oder frei auf dem Grundstück laufenden Hunden. Ebenfalls von der Verteilung ausgeschlossen bleiben verschlossene Häuser mit innen liegenden Briefkästen (nach mehrmaligem Klingeln wird nicht geöffnet), Häuser mit Hunden, Gewerbegebiete, Krankenhäuser, Heime u. ä. sowie Gebiete mit überwiegendem Geschäftscharakter wie z. B. Fußgängerzonen. In Hochhäusern, in denen es im Erdgeschoss keine Briefkästen gibt und sich die Briefkästen an den Wohnungstüren auf den jeweiligen Etagen befinden, werden nur die Haushalte im Erdgeschoss beliefert. Eine Ablage von Flyern auf den Treppenabsatz oder die Fensterbank erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde mit dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbart. Dadurch entstehende rückläufige Flyer werden angrenzend an das vereinbarte Zustellgebiet verteilt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann dieser die rückläufigen Flyer auch zurück erhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Überdrucke und Reste von Werbesendungen innerhalb von 2 Wochen beim Auftragnehmer abholen. Ansonsten werden diese dann als Makulatur behandelt. Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg. Für Art, Inhalt und Text des Zustellgutes haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form, die Aktion teilweise oder insgesamt abzulehnen. Mängelrügen
a) Mängelrügen haben unverzüglich und schriftlich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab dem Verteilturnus zu erfolgen. Um eine Überprüfung der Reklamation und Nachbesserung zu ermöglichen, haben diese genaue Angaben zum Tag, Ort, Straße, Hausnummer und Name des Reklamanten zu enthalten. Mängelrügen werden schnellstmöglich überprüft, um Mängel abzustellen. Bei nicht rechtzeitigen und nicht formgerechten Mängelrügen entfällt die diesbezügliche Gewährleistung. Zahlungsbedingungen
a) Zahlungen sind vorbehaltlich anderer Vereinbarungen sofort nach Beendigung des Verteilauftrages fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers vierzehn Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum gilt wöchentliche Rechnungsstellung als vereinbart. Sofern Vorkasse vereinbart ist, gilt diese erst mit erfolgter Kontogutschrift als erbracht. Rabatte, Skonti und Provisionen sind grundsätzlich in den angegebenen Preisen nicht enthalten und müssen gegebenenfalls gesondert vereinbart werden. Sie sollen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. ZahlungsbedingungenAbwerbung
a) Mit der Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber verpflichtet sich dieser ausdrücklich, nicht an die vom Auftragnehmer eingesetzten und vorgesehenen Personen und Subunternehmer direkt oder indirekt heranzutreten mit dem Ziel, dass diese Erfüllungsgehilfen freie oder feste Mitarbeiter des Auftraggebers werden; dieses gilt auch für etwa zwischengeschaltete Agenturen oder andere Dritte. Sollten sich auch Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen selbst beim Auftraggeber bewerben, ist dieses vom Auftraggeber dem Auftragnehmer sofort bekannt zu geben. Diese Verpflichtung gilt dann nicht mehr, wenn zwischen Bewerbung/Einstellung der Umworbene länger als ein Jahr nicht mehr für den Auftragnehmer tätig war. Auch die vom Auftraggeber eingeschaltete Agentur bzw. der Auftraggeber der Agentur sind diesbezüglich zu verpflichten. Kündigung
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Vertragsform
a) Änderungen oder Ergänzungen dieser vertraglichen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch ebenso für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
b) Ein Rücktrittsrecht des Auftragnehmers ist ebenso für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung bei vereinbarter Vorkasse gegeben. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 20 % der Auftragsnettosumme zu verlangen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
c) Ist der Auftragnehmer infolge einer Vertragsverletzung des Auftraggebers gezwungen, eine laufende Aktion abzubrechen, kann der Auftragnehmer die Zahlung des gesamten Auftragswertes als Schadensersatz verlangen. Der Auftragnehmer hat sich die ersparten Aufwendungen anrechnen zu lassen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
b) Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen.
c) Eine Verteilquote von 90 % der erreichbaren Haushalte in einem Verteilbezirk gilt als ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages. Eine lückenlose Verteilung an alle Haushaltungen ist nicht Vertragsinhalt. Streuverluste bis max. 10% der Auflage gelten als angemessen. Angaben zu Einzeladressen fallen unter diese Klausel.
d) Es wird als bekannt vorausgesetzt, dass zahlreiche Haushalte nicht erreichbar sind (z.B. wegen frei laufender Hunde, Werbeverweigerung, verschlossener Türen, etc.). Diese Werbeadressaten bleiben bei der Verteiltoleranzgrenze von 90 % unberücksichtigt. Für die Verteilung an selektierte Adressaten und abweichende Verteilarten gelten besondere Bedingungen.
e) Eventuelle Reste des Verteilguts können nach Absprache vor Auftragserteilung dem Auftraggeber wieder zur Verfügung gestellt werden. Rückläufige Handzettel werden angrenzend an das vereinbarte Zustellgebiet verteilt, wenn vorab nichts anderes vereinbart wurde.
f) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
g) Der Auftragnehmer lagert etwaige Restexemplare längstens bis zu vierzehn Tage nach Auftragsbeendigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist das Verteilgut beim Auftragnehmer abzuholen, da dieses sonst als Makulatur behandelt wird. Eine weitere Einlagerungspflicht besteht für den Auftragnehmer nicht.
b) Bei Übernahme des Verteilgutes haftet der Auftragnehmer nur für die laut Lieferschein empfangene Paket- oder Kartonzahl, nicht jedoch für die Richtigkeit der Stückzahl innerhalb der Abpackeinheiten.
c) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt nicht für die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
d) Bei begründeten Fehl- oder Falschzustellungen ist dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren, soweit ein Interesse des Auftraggebers an einer Nachverteilung durch Fristablauf nicht entfallen ist.
e) Reklamationen eines Teils der Verteilleistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Von einer Fehlverteilung in einem Verteilgebiet kann nicht auf eine Fehlverteilung in einem anderen Verteilgebiet geschlossen werden; eine Hochrechnung ist unzulässig. Vom Auftraggeber nachgewiesene Fehl- oder Falschzustellungen über 10 % können nur zu einer entsprechenden prozentualen Verminderung des Rechnungsbetrages des Anteils (Verteilgebiet) führen; bei begründeten Mängelrügen die unter der Verteiltoleranzgrenze von 90 % liegen und im Falle einer nicht erfolgreichen Nachbesserung leistet der Auftragnehmer angemessenen Schadenersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird die Stückzahl des Werbematerials des von der begründeten Mängelrüge betroffenen einzelnen Verteilbezirks gutgeschrieben.
b) Sofern sich die Mängelrüge als unbegründet herausstellt, werden dem Auftraggeber die Kosten der Nachprüfung in Rechnung gestellt.
b) Im Falle des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Zahlungen tilgen unbeschadet anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers jeweils zuerst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst die jeweils älteste. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für den Restauftrag Vorauszahlungen verlangen.
c) Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die einen Gegenanspruch umfassen, der aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigten Sachleistungsforderung hervorgegangen ist. Im Übrigen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im Falle von Fehlverteilungen steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu der Fehlverteilung steht. Der Auftraggeber hat im Falle des Verzuges die Mahnkosten in Höhe von 3,00 EUR pro Mahnschreiben zu ersetzen. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
Sonstiges: Eventuelle Reste des Verteilguts können nach Absprache vor Auftragserteilung dem Auftraggeber wieder zur Verfügung gestellt werden. Rückläufige Handzettel werden angrenzend an das vereinbarte Zustellgebiet verteilt, wenn vorab nichts anderes vereinbart wurde. Überdrucke und Reste von Werbesendungen, die der Auftraggeber zurückhaben wollte, werden vom Auftragnehmer max. 2 Wochen aufbewahrt und dann als Makulatur behandelt. Eine weitere Einlagerungspflicht besteht für den Auftragnehmer nicht.
b) Für jeden Verstoß gegen diese Abwerbungsklausel muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe in EUR je Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe zahlen, deren Angemessenheit im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.
Wir weisen aber darauf hin, dass wir bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen OnlineStreitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer. Die Kontaktdaten der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle sind wie folgt: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851 79579-40, Fax: 07851 79579-41, Internet: http://www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de. Im Falle von Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit den von uns erbrachten Leistungen stehen, hat sich unser Unternehmen freiwillig dazu bereit erklärt, am Schlichtungsverfahren vor der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
b) Es gelten nur die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Geschäftsbedingungen für Zustellungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte der Vertragsparteien.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung ersetzt. Als Vertragsannahme gilt erst die Auftragsbestätigung.
d) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann handelt.
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